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Wertpapierrecht

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Anleger, die am selben Tag Wertpapiere kaufen und verkaufen, können dabei entstehende Verluste aus dem Verkauf steuerlich geltend machen. Das gilt insbesondere für 2008 erworbene Aktien.

Solche Tagesgeschäfte sind nicht als Gestaltungsmissbrauch zu werten. Dies stellte der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 60/07) klar. Die Richter stärken damit die Freiheit der Anleger, Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist zu verkaufen und dabei erlittene Einbußen steuerlich geltend zu machen.



Damit ist die steuerliche Anerkennung von Verlusten bei taggleichen Wertpapiergeschäften endlich geklärt. Anleger müssen bei Wertpapierverkäufen frei disponieren dürfen. Es darf nicht sein, dass Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind, während bei Verlusten Einschränkungen gemacht werden und die Anleger diese erst auf dem Rechtsweg anerkannt bekommen. (…)

Quelle: Capital vom 04.11.2009


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Bank haftet bei Verschweigen von Rückvergütungen

29.05.2009

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Anlegern gestärkt. Weist der Bankberater nicht darauf hin, dass das Kreditinstitut durch verdeckte Rückvergütungen von den empfohlenen Wertpapiergeschäften profitiert, dann muss sich die Bank vor Gericht entlasten. In dem Fall, der den BGH bereits zum zweiten Mal beschäftigt hat, hat eine GmbH nach Beratung durch die Bank im [...]

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BGH: Sparkassen benachteiligen Privatkunden

21.04.2009

Die Sparkassen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Hunderttausende von Kreditverträgen ändern, weil eine Zinsklausel für Kunden nicht nachvollziehbar ist. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldinstitute dürfen die Zinsen und Entgelte bislang je nach Marktlage und Aufwand “nach billigem Ermessen” festlegen und ändern. “Diese Klausel erweist sich als unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligt”, [...]

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