Mit Ausnahme der Verfassungsschutzberichte Berlins und Brandenburgs sind alle in den letzten vier Jahren publizierten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis einer am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg vorgenommenen Untersuchung, die jetzt im Jahrbuch “Informationsfreiheit und Informationsrecht” veröffentlicht wurde. [weiterlesen …]
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