Annullierungen, Verspätungen und verpasste Anschlussflüge: Täglich stranden zahlreiche Reisende an Flughäfen. Nicht immer sehen es Fluggesellschaften ein, ihre Kunden dafür finanziell zu entschädigen. Der Bundesgerichtshof stärkt jetzt die Passagierrechte.
Fluggäste können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bei großen Verspätungen Geld zurückverlangen. Verzögert sich die Ankunft eines Fluges drei Stunden oder mehr, kann der Reisende eine Ausgleichszahlung verlangen, wie sie für eine Annullierung des Fluges vorgesehen ist, entschied der BGH in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Voraussetzung sei aber, dass die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgehe. (…)
Quelle: FTD vom 19.02.2010
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