Für viele Unternehmen gehört es zum Standard, auf der eigenen Internetseite neben der Adresse auch den eigenen Standort auf einer Straßenkarte zu zeigen bzw. einen Routenplaner anzubieten. Das dazu benötigte Kartenmaterial wird zumeist von Google Maps bezogen. Der Software-Anbieter bewirbt diese Dienste auch explizit – und droht mit rechtlichen Konsequenzen, wenn private oder gewerbliche Nutzer Kartenmaterial im Internet veröffentlichen, ohne die AGB des Software-Giganten zu beachten.
Während für den Routenplaner Lizenzgebühren zu entrichten sind, ist die Veröffentlichung bestimmter Kartenausschnitte kostenlos. Allerdings ist die Einbindung von Google Maps auf der eigenen Homepage bei einer gewerblichen Nutzung nur dann gestattet, wenn der Nutzer die Google Maps API verwendet. (…)
Quelle: LexisNexis vom 15.04.2010
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