Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab. (Urteil vom 9. März 2010 – 1 StR 554/09)
Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Täter hatte 1999 nach dem Mord an einer Joggerin die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren erhalten und sollte am 17. Juli 2008 aus dem Gefängnis frei kommen. Fünf Tage zuvor trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft. Auf dessen Grundlage ordnete das Landgericht Regensburg im Juni 2009 an, dass er trotz verbüßter Strafe in Haft bleibt. (…)
Quelle: ZEIT vom 09.03.2010
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