Arbeitnehmer können ihre Kosten für den Steuerberater nicht von der Einkommenssteuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in letzter Instanz entschieden. Das Gericht wies damit die Klage einer Frau aus Niedersachsen zurück. (AZ: X R 10/08)
Die bereits seit 2006 geltende Regelung ist rechtmäßig, heißt es in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Damals hatte der Gesetzgeber eine Regelung gestrichen, nach der die Kosten für die Steuerberatung als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnten. [weiterlesen …]
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