Fußballvereine erhalten die Ausbildungskosten für abtrünnige Spieler zurück: Zwar bekommt ein Klub keinen Schadensersatz, wenn ein junger Kicker nach der Ausbildung bei einem anderen Verein anheuert. Aber Entschädigung. (EuGH vom 16.03.2010, Az.: C 325/08)
In Frankreich können Vereine ihre Nachwuchsspieler im Alter von 16 bis 22 Jahren seit 1997 verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung den ersten Vertrag als Berufsspieler mit diesem Verein abzuschließen. Weigerten sich die Spieler, konnten die Klubs bislang Schadensersatz verlangen.
Olympique Lyonnais hatte seinem jungen Spieler Olivier Bernard den Abschluss eines Vertrags als Berufsspieler angeboten, der hatte aber abgelehnt und im August 2000 einen Vertrag als Berufsspieler mit Newcastle UFC geschlossen.
Olympique Lyonnais verklagte Bernard und Newcastle United daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von 53.357 Euro. Das entsprach dem Gehalt, das Bernard während eines Jahres erhalten hätte, wenn er bei Olympique Lyonnais geblieben wäre. Das Arbeitsgericht in Lyon hatte der Klage stattgegeben. (…)
Quelle: FTD vom 23.03.2010
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