Die Abgrenzung von Arbeitnehmern zu freien Mitarbeitern ist nicht einfach, wie Urteile der Sozialgerichte immer wieder bestätigen. Am Beispiel eines aktuellen Falles erläutert die FTD am 17.11.2009, worauf Arbeitgeber achten müssen:
Gleich nach der Urteilsverkündung kassierte der renitente Arbeitgeber einen Rüffel vom Vorsitzenden Richter. Die 36. Kammer des Sozialgerichts Berlin hatte gerade entschieden, dass 15 angeblich freie Mitarbeiter im Betrieb des Klägers tatsächlich Arbeitnehmer waren. Der Arbeitgeber müsse daher Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das Verhalten des Klägers während des Verfahrens kritisierte der Vorsitzende zum Abschied noch einmal deutlich: Lediglich “verschwommene” Auskünfte habe der Kläger geliefert, nicht jedoch “konkrete Einblicke” in die Tätigkeit der 15 Mitarbeiter. [weiterlesen …]
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