In der schwarz-gelben Koalition wird eine deutliche Ausweitung der Verjährungsfristen für Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Missbrauch erwogen. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, um Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend zu machen, sei “deutlich zu kurz”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP). Der FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff sprach sich für eine Anhebung der Frist auf 30 Jahren bei sexuellem Missbrauch aus.
Auch in der Unionsfraktion gibt es Forderungen nach deutlich längeren zivilrechtlichen Verjährungsfristen. “Entschädigungsansprüche der Opfer laufen heute in der Regel ins Leere, weil sie zu schnell verjähren”, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der “Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Eine Verzehnfachung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre würde in den allermeisten Fällen Abhilfe schaffen. CDU-Rechtsexperte Michael Grosse-Brömer sagte, für die Opfer sei die Frage von Schadenersatz und Schmerzensgeld mindestens genauso wichtig wie eine Bestrafung des Täters. (…)
Quelle: 123recht vom 10.03.2010
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