Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April entschieden. Das Urteil ist nun definitiv, nachdem die grosse Kammer nicht auf den Weiterzug der Eidgenossenschaft eingetreten ist.
Das Bundesamt für Justiz und der Anwalt des Betroffenen bestätigten auf Anfrage Medienberichte vom Donnerstag. Der Fall betrifft einen heute 30-Jährigen, der 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden war. Obwohl er bereit war, Militär- oder Ersatzdienst zu leisten, verpflichteten ihn die Behörden, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen. [weiterlesen …]
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