Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten, der als Zivilrichter an diesem Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen unterstützte der heute 57-jährige Angeklagte einen langjährigen Bekannten bei der – zunächst außergerichtlichen und schließlich gerichtlichen – zivilrechtlichen Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er diesen beriet und auch Schriftsätze fertigte, die in dem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden.
Nachdem der am Amtsgericht für das Verfahren zuständige Richter darauf hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif halte, fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für seinen Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am Amtsgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte.
Nach Ablehnung dieses Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste der Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007 eine sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht einreichte.
Nach Vorlage der Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung über diese sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem Angeklagten als Berichterstatter zugewiesen. [weiterlesen …]
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