Der Lissabon-Vertrag hat die Rechte Einzelner gestärkt. Der Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters ist nun ein Grundrecht. Altersgrenzen werden zum Problem, besonders wenn sie für Frauen und Männer ungleich sind. (…)
Schon im Jahre 2000 hatte die EU die Richtlinie (RL) 2000/78/EG verabschiedet. Ihr Zweck: „die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten“ (Art1). [weiterlesen …]
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