Der WDR erwirkte gegen die FAZ in einem Unterlassungsbegehren eine einstweilige Verfügung. Die FAZ ist nunmehr im Rahmen ihrer Berichterstattung gehalten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, der WDR habe für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren zweckwidrig verwendet. Außerdem ist die FAZ verpflichtet, eine entsprechende Gegendarstellung abzudrucken.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Äußerung des Medienautors Michael Hanfeld in einem am 11.09.2009 in der FAZ erschienen Artikel. Unter der Überschrift “Sag mir, wo die Gebühren sind” behauptete er, die öffentlich-rechtlichen Sender, namentlich der WDR und der BR, würden die Gebühren “bunkern und zur Bank tragen”. (…)
Quelle: WBE-Law vom 23.10.2009
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