Der Bebauungsplan «Künstlerviertel» der Landeshauptstadt Wiesbaden ist unwirksam. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshofs in Kassel mit zwei Urteilen vom 12.11.2009 entschieden. Er leide an einem erheblichen Ermittlungs- und Abwägungsdefizit, da er auf einer zu schmalen Tatsachenbasis beschlossen worden sei, kritisierten die Richter. Zwei Unternehmen hatten gegen den Bebauungsplan Normenkontrollanträge beim VGH gestellt (Az.: 4 C 1789/08.N und 4 C 70/90/08.N). [weiterlesen …]
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