Kindermorde wie der an Natalie aus Epfach oder Ulrike aus Eberswalde haben immer wieder zu Verschärfungen bei der Sicherungsverwahrung geführt. 500 Menschen – Sexualverbrecher, Gewalttäter, aber auch Diebe und Betrüger – werden derzeit nach dem Ende ihrer Haftzeit sicherungsverwahrt. Das sind so viele wie noch nie.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember der Klage eines Gewaltverbrechers gegen seine Sicherungsverwahrung stattgegeben. Die mögliche Folge: Er und etwa 70 weitere Sicherungsverwahrte könnten in den nächsten Monaten freigelassen werden.
Von Experten wird die ständige Ausweitung der Sicherungsverwahrung kritisch gesehen. Denn die Täter sitzen nicht wegen einer Tat, die sie begangen haben im Gefängnis, sondern wegen einer Tat, die sie begehen könnten. Unter Umständen dauert die Sicherungsverwahrung bis zum Tod. Denn wer ohne zeitliche Begrenzung weg gesperrt werden darf oder nicht, hängt eben nicht mehr von der begangenen Straftat ab, sondern wird von Gutachtern und deren Prognosen bestimmt.
Insgesamt sechs Mal wurde das Gesetz zur Sicherungsverwahrung verurteilter Straftäter in den vergangenen Jahren bereits nachgebessert. Die Forderung nach einer grundlegenden Reform wird immer lauter. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt auf Nachfrage, dass man im Ministerium bereits mit Hochdruck an einem Entwurf arbeite. (…)
Quelle: ZDF vom 14.03.2010
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