Für Unternehmen wird es in Zukunft leichter, ihre Werbeslogans auch als Marke sichern zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall der Audi AG entschieden, dass der Slogan ‘Vorsprung durch Technik’ einen vollständigen Markenschutz genießt.
Zur Begründung führte das Gericht an, der Slogan besitze nicht nur Informationscharakter, sondern auch Unterscheidungskraft und könne daher als Marke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Zuvor galt der Grundsatz, dass ein Slogan immer nur als Werbung aufgefasst werden kann. [weiterlesen …]
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