Aufgrund einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs steht fest, dass eine auf Zahlung von mindestens 114 Millionen Euro gerichtete Schadensersatzklage gegen sechs führende deutsche Zementhersteller zulässig ist. Die Beklagten hielten die Klage, über die das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hat, unter anderem wegen dem unbezifferten Klageantrag, angeblicher Unschlüssigkeit und einem angeblichen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz [...]