Gerade von Kindern und Jugendlichen wird im 99downloads-Forum von verbraucherschutz.tv immer wieder gefragt: “Können Betreiber dieser Abzockerseiten meine Adresse anhand der IP-Nummer heraus bekommen?” Klare Antwort: Nein! Ein aktuelles Urteil hat die Weigerung eines Providers, solche Daten herauszugeben, jetzt als absolut korrekt bewertet.
Allgemein heißt das: Ein Internet-Provider ist nicht verpflichtet IP-Adressen, die er nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten hat, an einen Rechteinhaber herauszugeben! Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 12. Mai 2009 entschieden. (Az.: 11 W 21/09).
Der Kläger verlangte von dem Beklagten Auskunft über Namen und Anschriften von Personen, die nur anhand der IP-Nummer identifiziert werden konnten. Der Provider lehnte dies ab und bekam Recht. Die Klage wurde abgewiesen. (…)
Quelle: Justiz Hessen vom 12.05.2009
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