Auch wenn der Arbeitgeber Pleite geht, Mütter und Väter haben während ihrer Elternzeit Anspruch auf die volle Abfindung. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Az. C-116/08 vom 22.10.2009, hervor.
Im Streitfall sprach der EuGH einer belgischen Arbeitnehmerin die volle Entlassungsentschädigung zu. Die Frau hatte früher voll, später während ihres “Elternurlaubs” nur halbtags gearbeitet. Ihr Arbeitgeber hatte daher ihre Abfindung von zehn Monatsgehältern auch nur anhand des geringeren Einkommens berechnet. [weiterlesen …]
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