“Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen nach §1578b BGB” von RAin Tanja Langheim, original erschienen in: FamRZ 2010 Heft 6, 409 – 415, besprochen bei LexisNexis:
“Die Autorin ermöglicht dem Leser mit ihrem Aufsatz, sich einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen nach § 1578b BGB zu verschaffen. Dabei berücksichtigt sie insbesondere das Vorliegen von ehebedingten Nachteilen und die Billigkeitsentscheidung.
Die Verfasserin betont, dass § 1578b BGB vorrangig den Ausgleich von ehebedingten Nachteilen bezweckt. Damit entfalle eine Lebensstandardgarantie (BGH, 14.11.2007, XII ZR 16/07, FamRZ 2008, 134) und der Unterhaltsberechtigte müsse sich langfristig auf das Einkommen verweisen lassen, welches er ohne die Ehe erzielen würde. (…)
Ferner teilt die Verfasserin mit, dass die Ausübung einer vollschichtigten Tätigkeit im erlernten Beruf nach einer Entscheidung des BGH (16.04.2008, XII ZR 107/06, FamRZ 2008, 1325) gegen ehebedingte Nachteile spricht. Bei noch nicht abschließend geklärten Verhältnissen könne eine Begrenzung nach Ansicht des OLG Brandenburg (12.06.2008, 9 UF 186/07, FamRZ 2008, 1947) nicht erfolgen. (…)”
Quelle: LexisNexis vom 22.03.2010
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