Erben mit Wohnsitz im Ausland bekommen ihren Anteil von heimischen Banken nur dann ausgezahlt, wenn sie die fällige Steuer in Deutschland gezahlt haben. Diese vielfach unbekannte Regel wird so manchen Nachkommen überraschen, dem der deutsche Erbonkel etwas hinterlassen hat.
Der Auszahlungsstopp resultiert auf einer gesetzlichen Vorschrift, wonach ein Kreditinstitut für die geschuldete Erbschaftsteuer haftet, wenn es die Beträge vorzeitig ausgezahlt hat.
Daher sind die Banken hier sehr vorsichtig, aber nicht immer. In einem jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall aus dem Rheinland zahlte das Geldhaus ein Sparguthaben von rund 60.000 Euro an die in den USA wohnende Alleinerbin aus. Die machte sich anschließend aus dem Staub, sodass das Finanzamt seine Forderung von 22.000 Euro beim Kreditinstitut eintrieb. Das geht ganz einfach, indem die Behörde einen Haftungsbescheid über die gegen die Erbin festgesetzte Erbschaftsteuer erlässt. Völlig zu Recht, meinte der BFH, die Bank hat für die Schulden gerade zu stehen (Az. II R 51/07). (…)
Quelle: Capital vom 23.09.2009
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