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Elterngeld

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Auch wenn der Arbeitgeber Pleite geht, Mütter und Väter haben während ihrer Elternzeit Anspruch auf die volle Abfindung. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Az. C-116/08 vom 22.10.2009, hervor.

Im Streitfall sprach der EuGH einer belgischen Arbeitnehmerin die volle Entlassungsentschädigung zu. Die Frau hatte früher voll, später während ihres “Elternurlaubs” nur halbtags gearbeitet. Ihr Arbeitgeber hatte daher ihre Abfindung von zehn Monatsgehältern auch nur anhand des geringeren Einkommens berechnet. [weiterlesen …]


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Wo versteckte Steuererhöhungen lauern

22.10.2009

Was viele Bürger nicht ahnen: Der Fiskus kassiert bei eigentlich steuerfreien Leistungen ab – zum Jahreswechsel droht einigen deshalb eine dicke Nachzahlung. Allein schon der Name: Progressionsvorbehalt. Viel mehr möchte man darüber eigentlich nicht erfahren. Doch das kann sich rächen. “Die meisten Steuerzahler ahnen nicht, was sich dahinter verbirgt. Aber am Jahresende wundern sich viele, [...]

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