Über die neuen Vorschläge des Bundesinnenministers zum Arbeitnehmerdatenschutz lässt sich streiten – allerdings nicht so sehr mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Für die taz von morgen Ron Steinke ihn zu dem Thema interviewt (hier vorab auf taz.de). Allzu scharf fällt die Kritik Schaars nicht aus, bis auf eine Stelle:
taz: Die zwei wichtigsten rechtlichen Änderungen, die der Innenminister ins Spiel gebracht hat, scheinen die Überwachungsmöglichkeiten eher zu erweitern. Die offene Videoüberwachung in Betrieben soll erleichtert werden, ebenso die Rasterfahndung der Belegschaft, die bei der Bahn zuletzt für Aufregung sorgte.
Peter Schaar: Diese beiden Punkte haben mich auch überrascht. Dies muss man sich noch einmal sehr genau ansehen. Hier sollten klare Vorgaben gemacht werden, um die derzeitige Praxis einzuschränken.
Warum kann man Rasterfahndungen nicht, wie bislang, ganz der Polizei überlassen? (…)
Quelle: blogs.taz.de vom 07.04.2010
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