Wenn ein Schweizer Banker geschäftlich durch Deutschland reisen würde mit einer CD im Gepäck, wie sie jetzt angekauft wird, dann dürfte die Polizei diese CD beschlagnahmen – notfalls mit Gewalt. Denn sie ist ein Beweismittel für Strafverfahren gegen die Steuerflüchtigen. Darüber ist man sich einig.
Doch meinen viele, dass etwas ganz anderes gilt, wenn der Staat eine CD kauft, die ein Banker heimlich gebrannt hat. [weiterlesen …]
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