Am 1. November 2010 ist es soweit: Dann wird der neue Personalausweis mit elektronischer Identitäts- und Signaturfunktion in Deutschland den bisherigen Ausweis ablösen. Auf den ersten Blick unterscheidet sich der neue Ausweis erstmal nur durch sein Format – er wird das Format einer Scheckkarte haben. In seinem Inneren befindet sich ein RFID-Chip, der alle Daten speichert, die heute nur optisch vom Dokument ablesbar sind. Man kann sie dann per Funk auslesen.
Damit nur Berechtigte auf die Daten zugreifen können, sind diese auf der Karte verschlüsselt, und auch die Übertragung findet über kryptographisch abgesicherte Protokolle statt. So soll der Zugriff für Unbefugte verhindert werden. Der Ausweisinhaber kann mittels einer sechsstelligen PIN jeweils individuell bestimmen, für wen er die Daten freischalten möchte.
Gleichzeitig regelt der Gesetzgeber, wer eine Zugriffsberechtigung erhält: Dazu muss jeder Diensteanbieter ein Zertifikat bei einer behördlichen Vergabestelle beantragen und nachweisen, dass er die Daten zur Abwicklung des Geschäfts benötigt.
Für den Bürger bringt die Innovation eine ganze Reihe von Vorteilen, denn mit dem neuen Personalausweis wird es beispielsweise möglich, sich im Internet mit seiner e-Identität (eID) auszuweisen. “Um das Vertrauen in Geschäfts- und Verwaltungsprozessen in der virtuellen Welt zu stärken, ist eine sichere Identifizierung des Bürgers notwendig”, betont Jens Fromm vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS in Berlin. “Der Umgang und die Verwaltung von Identitäten muss so einfach wie möglich gestaltet werden. Der neue Personalausweis kann hierzu einen Beitrag leisten”, ergänzt seine Kollegin Petra Hoepner.
Mit der elektronischen Ausweisfunktion kann man von seinem Computer aus mit Behörden oder Dienstleistern Kontakt aufnehmen und elektronische Dienste nutzen, etwa online einkaufen, ein Konto eröffnen, in einem Hotel einchecken oder Lotto spielen. Dazu braucht man dann nicht mehr wie heute eine elektronische Signatur oder andere aufwändige Prozeduren wie das Postident-Verfahren. Die eID-Funktion kann jeder Bürger beim Erhalt seines neuen Ausweises freischalten lassen und dann mit seiner dazugehörigen PIN nutzen. (…)
Quelle: idw-online vom 05.02.2010
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