Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver starten.
Das Schweizer Bundesgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag der Pechstein-Anwälte auf eine Aussetzung ihrer Zwei-Jahres-Sperre wegen erhöhter Blutwerte ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für die fünfmalige Olympiasiegerin auch im Hauptsacheverfahren kaum Chancen auf Erfolg bestünden. Fraglich ist nun, ob überhaupt noch ein Hauptsacheverfahren in der Schweiz stattfindet. (…)
“Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Das ist überaus bedauerlich für Claudia Pechstein”, sagte Gerd Heinze, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG zu dem Richterspruch. Und fügte hinzu: “Aber das ganze Kapitel ist noch nicht zu Ende. Wir haben weiterhin große Probleme mit dieser Art der Rechtsprechung.” (…)
Quelle: FAZ vom 26.01.2010
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