Internet-Händler dürfen ihre Preise laut einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erst dann erhöhen, wenn eine Preissuchmaschine die Änderung auch auf ihrer Seite umgesetzt hat.
Der Wettbewerbssenat des BGH verurteilte einen Kaffeemaschinenhändler in dem am Freitag veröffentlichten Urteil wegen irreführender Werbung, weil er in der Suchmaschine Idealo.de noch Stunden nach der Erhöhung mit dem alten Preis auf Platz eins geführt worden war. Zwar hatte der Händler die Erhöhung sofort an den Dienstleister gemeldet, dieser hatte den Preis aber erst Stunden später umgesetzt (Az.: I ZR 123/08). (…)
Quelle: FuZo vom 13.03.2010
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