Die schwarz-gelbe Kaolition will eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen im Beamtenrecht den Ehen gleichstellen. Dies sieht nach Informationen der taz der Koalitionsvertrag vor. Die Bestimmung war schon vor der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag zur Gleichstellung ausgehandelt worden.
Bisher sind eingetragene Partnerschaften im Beamtenrecht vielfach benachteiligt. Im Bund und in vielen Ländern gelten Vorschriften zugunsten der Ehegatten nicht für homosexuelle PartnerInnen. Dort erhält zum Beispiel der verpartnerte Beamte keinen “Familienzuschlag”. Und im Falle seines Todes erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenversorgung. [weiterlesen …]
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