Das LG Köln hat mit Urteil v. 26.11.2009 (31 O 607/09) erneut die Werbung der DEKRA–Cerfication GmbH und des Deutschen Anwaltszentrums für eine “DEKRA-Zertifizierung” von Rechtsanwälten untersagt. Dies war der zweite Versuch, ein solches Gütesiegel im Anwaltsmarkt zu etablieren.
Das LG Köln hatte bereits im Februar 2009 entschieden, dass die von der DEKRA aufgestellten Prüfungsbedingungen für die Erlangung des Anwaltszertifikats „nach eigenem Gutdünken“ aufgestellt worden seien [weiterlesen …]
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