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15a RVG

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§ 15a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar.

(…) Im vorliegenden Verfahren ist die Geschäftsgebühr nach § 15a Abs. 2 RVG in der Fassung vom 04. August 2009 (BGBl. I 2009, 2449, 2470, Art 7 Abs. 4 Nr. 3) im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr anzurechnen. Die Vorschrift ist nach Art 10 S. 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften am Tage nach der Verkündung und somit am 05. August 2009 in Kraft getreten.

§ 15a Abs. 1 RVG regelt das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Auftraggeber. Es wird klargestellt, dass aufeinander anzurechnende Gebühren zunächst unabhängig voneinander in voller Höhe entstehen. Der Anwalt kann grundsätzlich jede abzurechnende Gebühr in vollem Umfang geltend machen. Allerdings bewirkt die Zahlung einer Gebühr, dass im Umfang der Anrechnung die andere Gebühr er­lischt. Dem Anwalt stehen nicht beide Gebühren zu, sondern insgesamt nur der um die Anrechnung verminderte Gesamtbetrag.



Im vorliegenden Fall ist eine Geschäftsgebühr angefallen, wobei dahinstehen kann, ob nach Nr. 2300 VV RVG oder nach Nr. 2503 VV RVG. Ebenso unstreitig ist im Rechtsstreit eine 1,3-Verfahrens­gebühr entstanden. In beiden Fällen (Nr. 2300 oder Nr. 2503 VV RVG) sieht das Gesetz eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreites vor (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG und Nr. 2503 Abs. 2 VV RVG). Nach § 15a Abs. 1 RVG kann der Rechtsanwalt nunmehr jede Gebühr zunächst ungekürzt fordern, was zur Konsequenz hat, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Geschäftsgebühr nicht mehr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. (…)

Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 14 W 553/09


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§ 15a RVG gilt auch für Altfälle

04.09.2009

Die neuerdings gesetzlich geregelte Handhabung der Anrechnung von Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (§ 15a RVG) hat auch des öfteren die Gerichte beschäftigt.

RA Michael Rohrlich berichtet dazu am 04.09.2009 auf Deubner-Recht:
“Inzwischen haben das OLG Stuttgart (Beschl. v. 11.08.2009 – 8 W 339/09), das LG Berlin (Beschl. v. 05.08.2009 – 82 T 453/09) [...]

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§ 15a RVG: Klarheit für Anwalt und Gericht

05.08.2009
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Heute ist mit dem neuen § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Kraft getreten.

§ 15a Anrechnung einer Gebühr
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um [...]

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Twitter Updates vom 2009-06-20

19.06.2009

Internetsperre verabschiedet | beck-community http://ow.ly/eRTP #
BGH: Schutz von digitalen Stadtplänen (Karten – Grundsubstanz) http://ow.ly/eYKR #
BMJ | Pressemitteilungen | Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung http://ow.ly/eYMs #
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Haus des Jugendrechts – Ausweg aus der Abwärtsspirale http://ow.ly/eZ7L #
BGH: Urteil gegen "Promotionsvermittler" rechtskräftig http://ow.ly/eZYT #
Bundestag macht den Weg [...]

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Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr (§ 15a RVG) geklärt!

29.04.2009

Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzordnung und kostenrechtlicher Vorschriften eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts beschlossen.
Mit dem neuen § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [...]

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