Am 22. April 2010 fand im Bundeskanzleramt die erste Sitzung des IT-Planungsrats statt. Im IT-Planungsrat werden Bund und Länder unter Einbindung der Kommunen zukünftig verbindlicher als bisher in den Bereichen IT und E-Government zusammenarbeiten. Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze, und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag sind die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit seit kurzem gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrates ist es nun, diesen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen. (…)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und diesjährige Vorsitzende des IT-Planungsrats, Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe aus dem Bundesministerium des Innern, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der ersten Sitzung:
“Uns allen ist klar, dass sich weder der Bund noch einzelne Länder auf Dauer leisten können, die Entwicklungen auf dem Gebiet der IT und des E-Government alleine zu bewältigen. Mit dem IT-Planungsrat haben wir die Chance, da, wo es geboten ist, konkrete Erleichterungen für Bürger und Unternehmen auf den Weg zu bringen und flächendeckend sowie fach- und ebenenübergreifend IT-Standards zu setzen. Das ist für mich gelebter Föderalismus. Zusammenarbeit heißt hier, von guten Beispielen zu lernen und diese für viele nutzbar zu machen. Diese neue Form der IT-Zusammenarbeit ist eine große Chance, unser Land weiter zu modernisieren.”
Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, legt fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards fest, steuert E-Government-Projekte und übernimmt die Aufgaben für das sogenannte Verbindungsnetz, das einen sicheren Datenaustausch über alle Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg ermöglichen soll. Durch die Schaffung des IT-Planungsrats sind die bisherigen Verwaltungsstrukturen vereinfacht worden, da in ihm vielfältige Gremien der IT-Steuerung aufgegangen sind.

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