Dieses Mal wird es einer tun. Davon ist Ronald Schmid überzeugt. Der Streik der Lufthansa-Piloten ist schon jetzt heißer Anwärter auf den Superlativ des größten Arbeitskampfes der deutschen Luftfahrtgeschichte. Und dieses Mal, sagt der Professor für Reiserecht, wird endlich ein genervter Passagier durch die Instanzen ziehen, um klären zu lassen, ob er für einen ausgefallenen Flug eine Entschädigung bekommt oder nicht.
Die Lufthansa bietet den Fluggästen bestreikter Maschinen zwar an, ihr Ticket zu stornieren oder auf einen anderen Flieger umzubuchen. Ausgleichszahlungen aber lehnt sie ab. Nach der EU-Passagierrechteverordnung, heißt es zur Begründung, sei das Unternehmen zum Ausgleich nicht verpflichtet, wenn ein Flugzeug wegen “außergewöhnlicher Umstände” nicht starten konnte. Und darunter, so die Lufthansa, falle auch ein Streik. (Az.: Xa ZR 95/06)
So einfach aber ist die Sache nicht. (…)
Quelle: FTD vom 23.02.2010

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