Warum Zeitarbeitsfirmen vor einem Urteil aus Leipzig zittern

9.02.2010

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Das kann doch noch richtig teuer werden. Bislang ist Roland Bartels (Name geändert) mit seinen Lohnkosten ganz gut gefahren: 7,53 Euro zahlt er seinen Mitarbeitern, für ihn läuft das Geschäft gut. Dem Unternehmer gehört eine Zeitarbeitsfirma mit Niederlassungen in Hamburg und Norderstedt. Seine fast 100 Mitarbeiter bezahlt er nach einem Tarifvertrag, den sein Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen hat.

Die aber sei gar nicht tariffähig, kritisieren die Berliner Senatsverwaltung sowie die Gewerkschaft Verdi. Per Klage wollen sie das nun auch höchstrichterlich feststellen lassen. Sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich ihrer Auffassung anschließen und die Tariffähigkeit der CGZP verneinen, muss Bartels seinen Mitarbeitern für drei Jahre bis zu 5 Euro die Stunde nachzahlen – zuzüglich des Beitrags für die Sozialversicherung.



Und nicht nur Bartels. Über 3.500 Firmen, schätzt AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz, haben die Preise der CGZP übernommen. Denn bei der Zeitarbeit ist die Wirkung der Tarifverträge verkehrt: Normalerweise dienen die Abschlüsse dazu, den Beschäftigten ein bestimmtes Gehaltsniveau zu garantieren. Bei der Leiharbeit aber dient der Tarifvertrag im Gegenteil dem Absenken des Gehalts. (…)

Quelle: FTD vom 09.02.2010


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