Anlässlich des internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06.02.2010 fordert auch die bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Christine Haderthauer, dass für die genitale Verstümmelung von Frauen, als eine der brutalsten Menschenrechtsverletzungen überhaupt, ein eigener Straftatbestand geschaffen werde.
Damit Täter konsequent bestraft werden könnten, müsse auch die gesetzliche Verjährung der Strafbarkeit bis zum 18. Lebensjahr der Opfer ruhen. Es reiche ihr bei Weitem nicht, dass diese Fälle unter Umständen schon jetzt als gefährliche Körperverletzung bestraft werden könnten. Sie unterstütze deshalb ausdrücklich einen Gesetzentwurf Baden-Württembergs und Hessens, der das Strafgesetzbuch um einen eigenen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” ergänzen soll, so Bayerns Frauenministerin Haderthauer.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Pressemitteilung Nr. 027/10 vom 04.02.2010 via LexisNexis

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