Kartellämter dürfen Wasserpreise kontrollieren

2.02.2010

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Die Kartellbehörden dürfen niedrigere Wasserpreise durchsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Danach hatte die Energie- und Wassergesellschaft Enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, zu hohe Preise fixiert. Nach Ansicht der Karlsruher Richter durfte das Hessische Wirtschaftsministerium das Unternehmen zu Wasserpreissenkungen von 29 Prozent zwingen.



Laut Urteil war die Landeskartellbehörde allerdings nicht berechtigt festzustellen, dass die Wasserpreise der Enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Die Behörde könne nicht einschreiten, wenn es um zurückliegende Abrechnungszeiträume gehe, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008. (…)

Quelle: Capital vom 02.02.2010


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