»Wehe dem, der beschuldigt wird…« Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen sich einer staatlichen Übermacht gegenüber, der sie – gleichviel ob schuldig oder unschuldig – nicht gewachsen sind. Denn der mit der Beschuldigung konfrontierte Bürger verfügt in der Regel nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen, dem gegen ihn erhobenen Vorwurf wirkungsvoll zu begegnen. Die Institution der Verteidigung ist notwendig, doch alleine zum Schutz des Beschuldigten nicht ausreichend. Den Strafverfolgungsorganen müssen vielmehr wirksame Grenzen gesetzt und ihre Handlungen einem System ständiger Kontrolle unterworfen werden.
Der Strafverteidigertag befasst sich mit der aktuellen Entwicklung der Strafverfolgungspraxis und zeigt auf, wo in Anbetracht der technischen und wissenschaftlichen Entwicklung einerseits, der Gesetzgebung und Rechtsprechung andererseits Löcher im Schutz des Beschuldigten – vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung – klaffen.
34. Strafverteidigertag Hamburg, 26. – 28. Februar 2010 (…)

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