Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat auf seinem Neujahrsempfang, dem „Auftakt“, einen verbesserten Berufsgeheimnisträgerschutz für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert. Dies umfasst vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung des § 160a StPO, den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vor Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus fordert der DAV eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts der Anwältinnen und Anwälte.
„Beim Berufsgeheimnisträgerschutz geht es letztlich nicht um Anwaltsprivilegien, sondern um die Freiheitsrechte des Bürgers. Gelebte Freiheit braucht Vertrauen – unabhängig davon, ob der Mandant mit einem Strafverteidiger spricht oder mit einem Zivilrechtler“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, bei seiner Ansprache vor den zahlreichen Vertretern der Politik, der Justiz und der Wirtschaft. Für alle Anwältinnen und Anwälte müsse ein einheitliches Schutzniveau bestehen. Eine Zweiteilung in Strafverteidiger und restliche Anwaltschaft lehne der DAV ab. „Unsere Mandanten erwarten von allen Anwälten, dass die Kommunikation mit ihnen geschützt ist“, betont Ewer weiter. (…)
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung Nr. 01/10 vom 20.01.2010

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