Sexstraftäter aus Heinsberg bleibt frei

13.01.2010

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Ein verurteilter Sexualstraftäter lebt nach seiner Freilassung bei Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, Bürger protestieren dagegen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Der Mann bleibt in Freiheit – obwohl Gutachter ihn für gefährlich halten.

Karl D. darf in Heinsberg nahe Mönchengladbach bei seinem Bruder wohnen bleiben. Im Februar 2009 hatte das Landgericht München entschieden, dass der 59-Jährige nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung muss. Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, da Gutachter den mehrfach vorbestraften Sexualverbrecher weiterhin für gefährlich halten. Nun lehnte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) die Revision der Staatsanwaltschaft ab. Karl D. bleibt auf freiem Fuß.



Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Mann lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder in einem Dorf bei Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Dort wird der Ex-Häftling seither rund um die Uhr von der Polizei bewacht – zur eigenen Sicherheit. Bürger protestieren gegen den Mann, nachdem der Landrat des Kreises Heinsberg öffentlich vor dem verurteilten Sexualstraftäter gewarnt hatte. (…)

Quelle: Spiegel vom 13.01.2010


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.