Ist Michael Wolski verhandlungsfähig, zwei Stunden am Tag, sechs Stunden mit Unterbrechungen oder überhaupt nicht? Diese Frage wird die 9. Große Strafkammer des Darmstädter Landgerichts wohl noch länger beschäftigen. Der 61 Jahre alte Rechtsanwalt aus Neu-Isenburg muss sich dort seit Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung im Umfang von annähernd 2,6 Millionen Euro verantworten.
Nach Wolskis Suizidversuch in der ersten Novemberhälfte hatte das Gericht vorübergehend in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt. Laut Strafprozessordnung kann ohne den Angeklagten weiterverhandelt werden, wenn er seine Verhandlungsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt hat. Nach Einschätzung des vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen Lothar Staudt hat der Jurist den Suizidversuch bei klarem Verstand begangen; er habe unter anderem beabsichtigt, einen weiteren Verlust sozialen Ansehens durch den Prozess abzuwenden. (…)
Quelle: FAZ vom 13.01.2010
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