Viele Bürger schieben sie auf die lange Bank, andere haben es besonders eilig – die Steuererklärung 2009 steht an. Welche Abgabefristen zu beachten sind und wann das Amt Druck machen darf.
Sofern Abgabepflicht besteht, sind die Formulare dem Finanzamt bis Ende Mai 2010 vorzulegen. Ist ein Steuerberater eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf Silvester 2010. Wer freiwillig als Arbeitnehmer eine so genannte Antragsveranlagung durchführen darf, hat hierzu vier Jahre und damit bis Ende 2013 Zeit.
Das Finanzamt darf von Bürgern und Unternehmen die Steuererklärungen aber auch vorzeitig verlangen, wenn es entweder um Verlustzuweisungen geht, hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder wenn es die Arbeitslage in den Behörden erfordert. Die vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung bereits auf einen Termin vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist kann nach dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (Az. 4 K 1352/08) allerdings nicht allein mit der floskelhaften Begründung gerechtfertigt werden, dass in der Vergangenheit große Abschlusszahlungen angefallen sind und sich erneut eine Steuernachzahlung ergeben kann. (…)
Quelle: Capital vom 06.01.2010

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