Der Fall Joel Tenenbaum gg. Sony BMG und andere Kläger aus den Reihen der Musikindustrie scheint doch noch nicht abgeschlossen. Die Rechtsvertretung des Studenten, Harvard-Professor Charles Nesson, beantragt die Neuaufnahme des Verfahrens oder zumindest die deutliche Senkung der Schadensersatzforderungen.
Tenenbaum war zu 675.000 Dollar Strafe verurteilt worden, weil ihm der Download von 30 Musikstücken nachgewiesen worden war. Das hatte der Student auch nicht in Abrede gestellt. Doch sein Anwalt hatte versucht, die Downloads als “faire Nutzung” darzustellen. Sein Hauptargument war es dabei, dass die Downloads zu einer Zeit erfolgten, als die Musikindustrie sich noch der Möglichkeit legaler Downloads widersetzte.
Dieses Argument war von der Richterin allerdings abgewiesen worden, weil ein Teil der Downloads zu einer Zeit erfolgte, als Apple bereits seinen iTunes Store eröffnet hatte. Dem will der Rechtsprofessor aber wiederum entgegensetzen, dass Apple in den ersten Jahren nur den Download kopiergeschützter Musikstücke zuließ. Die Forderung nach einer Neuaufnahme stützt der Jurist aber auch auf die – aus seiner Sicht – ungerechtfertigte und verfälschende Kürzung eines Schreibens seines Mandanten an die Kläger, in dem er freiwillig eine Zahlung von 500 Dollar und die Löschung aller geladenen Musikstücke angeboten hatte. Das alleine rechtfertigt seiner Meinung nach eine Neuaufnahme. (…)
Quelle: intern.de vom 05.01.2010

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