Verfassungsklage gegen Flashmob

29.12.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Der Einzelhandel zieht gegen sogenannte Flashmob-Aktionen in Arbeitskämpfen vor das Bundesverfassungsgericht. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften durch das massenhafte Zurücklassen vollbeladener Einkaufswagen oder eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument einer Tarifauseinandersetzung, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) am Montag in Berlin. Das Bundesarbeitsgericht hatte dagegen derartige Aktionen im September für zulässig erklärt.



Die Klage richtete sich gegen die Gewerkschaft Verdi, die in einem Arbeitskampf eine einstündige Aktion organisiert hatte, bei der etwa 40 Personen eine Einzelhandelsfiliale blockierten. Der Flashmob ließ volle Einkaufswagen zurück und bildete lange Warteschlangen an den Kassen, wo dann lediglich Artikel für minimale Beträge gekauft wurden. Die Aktion richtete sich gegen Streikbrecher. (…)

Quelle: taz vom 29.12.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.