Die Landesmedienanstalten planen für Januar eine Anhörung zum Product Placement im Rundfunk. Die Medienanstalten hätten hierzu jetzt eine Neufassung der Werberichtlinien entworfen, sagte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz, Thomas Langheinrich, der Nachrichtenagentur ddp. Grundlage hierfür sei der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Papier war Ende Oktober von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet worden. Darin wird die EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste, und damit auch zu Produktplatzierungen, in nationales Rundfunkrecht umgesetzt.
Anfang des neuen Jahres solle mit allen Beteiligten der Entwurf für die Werberichtlinien erörtert werden, die für Privatsender bindend sind. Es gehe darum, die Vorgaben “auf die praktische Ebene runterzubrechen”, sagte Langheinrich. So gehe es zum Beispiel um die Frage, wie Hinweise zum Product Placement gestaltet würden. Auch gebe es eine Unterscheidung zwischen bezahlten Produktplazierungen und so genannten Produktbeistellungen, für die keine Gelder fließen. Es komme darauf an, “nach wie vor sauber zwischen Programm und Werbung zu trennen”, mahnte Langheinrich. (…)
Quelle: newsroom vom 28.12.2009

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