Ghostwriter für Honorarprofessor

23.12.2009

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Spitzenpolitiker und andere Promis wie Dieter Bohlen haben einen; auch Manager brauchen oft jemanden, der in ihrem Namen Bedeutsames zu Papier bringt und dabei selbst anonym bleibt. Ghostwriting sind eine in Wirtschaft und Gesellschaft akzeptierte Tätigkeit.

Auch in der Wissenschaft? Ja, jedenfalls unter bestimmten Umständen, sagt jetzt das OLG Frankfurt (AZ U 51/08). Es gibt einem nebenamtlichen Honorarprofessor der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Recht, der einen Ghostwriter beschäftigt hatte.



Damit widerspricht das rechtskräftige Urteil dem bis heute geltenden Hochschulrahmengesetz (Paragraph 24). Außerdem steht es im Widerspruch zu den für alle Hochschulen verbindlichen Grundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur “Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”, die keine Ausnahmen vorsehen. (…)

Quelle: fr-online vom 23.12.2009


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