Deutschland muss Gewaltverbrecher entschädigen

17.12.2009

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Die Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher nachträglich zu verlängern ist nicht rechtens. Deutschland verstieß mit dieser Maßnahme gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der heute 52-jährige Kläger ist ein wegen mehrerer Mordversuche und bewaffneter Raubüberfälle verurteilter Schwerverbrecher. Er hat die meiste Zeit seines Lebens hinter Gittern verbracht. Seit seinem 15. Lebensjahr ist er immer wieder straffällig und gewalttätig gewesen. Zuletzt hatte ihn die deutsche Justiz 1986 wegen versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Marburger Gericht ordnete gleichzeitig an, dass er danach in sogenannte Sicherungtsverwahrung kommt. Damals betrug die maximale Dauer dafür zehn Jahre. Sie wurde aber 1998 auf unbegrenzte Zeit verlängert und auf den vorliegenden Fall angewendet. Genau das – diese rückwirkende Qualität einer Gesetzesänderung – ließen die Straßburger Richter der deutschen Justiz nicht durchgehen.(…)

Gegen das jetzt ergangene Urteil einer kleinen Kammer können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann eine Große Kammer des Straßburger Gerichts die Entscheidung überprüfen.

Quelle: tagesschau vom 17.12.2009


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