Wenn der Gerichtsvollzieher den Arbeitgeber besucht

16.12.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Wer hat schon gern den Gerichtsvollzieher in der Tür stehen? Niemand? Vor allem nicht unerwartet? Mag ja sein. Aber es passiert gerade in diesen Zeiten auch unbescholtenen Unternehmern. Selbst den Schnellzahlern, die nie eine Forderung schleifen lassen.



Es muss nicht am Chef persönlich liegen, wenn plötzlich der Mann mit dem Kuckuck kommt. Es braucht nur mal ein Mitarbeiter eine Steuernachforderung oder die Raten fürs Haus nicht bezahlt zu haben. Oder der Ex-Ehefrau und einem Kind noch Unterhalt zu schulden. Dann lassen die Gläubiger dem Arbeit­nehmer das Gehalt wegpfänden. Und sein Arbeitgeber muss unversehens zahlreiche Pflichten erfüllen – gegenüber dem Gläubiger und dem Mitarbeiter. So etwas passiert in Deutschland jeden Tag in durchschnittlich über 10.000 Fällen. Experten schätzen die Zahl der Konto- und Gehaltspfändungen auf 350.000 bis 370.000 im Monat. Das ganze Prozedere kostet Zeit, Geld und – gerade in kleineren Unternehmen – auch rasch die Nerven der Beteiligten. Nicht zuletzt weil eine Gehaltspfändung für den Arbeitgeber handfeste Risiken mit sich bringt. (…)

Quelle: FTD vom 16.12.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

  • merkuri
    Was ist denn mit der Haftung für falsche Erklärungen ?
    Wenn der Arbeitgeber richtig schreibt, es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr, aber verschweigt, das noch Lohnforderungen bestehen.
blog comments powered by Disqus