Der zertifizierte Anwalt

11.12.2009

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Das LG Köln hat mit Urteil v. 26.11.2009 (31 O 607/09) erneut die Werbung der DEKRA–Cerfication GmbH und des Deutschen Anwaltszentrums für eine “DEKRA-Zertifizierung” von Rechtsanwälten untersagt. Dies war der zweite Versuch, ein solches Gütesiegel im Anwaltsmarkt zu etablieren.

Das LG Köln hatte bereits im Februar 2009 entschieden, dass die von der DEKRA aufgestellten Prüfungsbedingungen für die Erlangung des Anwaltszertifikats „nach eigenem Gutdünken“ aufgestellt worden seien (BRAK-Mitt., Heft 2/2009, S. 91, vgl. Pressemitteilung LG Köln).



Die DEKRA hatte dann in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln die verlangte einstweilige Verfügung unterschrieben (s. dazu RA Huff, BRAK-Mitt., Heft 4/2009, S. 165).

Quelle: Newsletter der BRAK, Ausgabe Nr. 24/2009 v. 10.12.2009


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