Und was ist mit den Sonntagsspielen der Bundesliga? Was ist mit den Kellnerinnen und Kellnern, den Busfahrern, Gefängniswärtern und Kinobetreibern, die am Wochenende arbeiten müssen? Steht ihnen am Sonntag keine Pause zu, keine “seelische Erhebung”? Warum schränkt das Bundesverfassungsgericht nur das Einkaufen am Sonntag ein, nicht aber die Öffnungszeiten der Museen?
Die Einwände gegen das jüngste “Adventsurteil” des Bundesverfassungsgericht drängen sich förmlich auf. Die Karlsruher Entscheidung, die seltsam marktradikalen Ladenöffnungszeiten des rot-roten, latent kirchenfeindlichen Berliner Senats aus Gründen der Religionsfreiheit kräftig einzuschränken, vor allem in den Wochen vor Weihnachten, ist nicht leicht zu verstehen. Was hat der Staat die kirchlichen Feiertage zu schützen? Und wenn er sie schützt, warum dann nur die christlichen und nicht auch die muslimischen, die jüdischen und alle anderen? Und wie steht es mit dem internationalen Vergleich: Warum kann man zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, einem tief religiösen Land, immerzu und ständig shoppen, nicht aber im ziemlich ungläubigen Deutschland?
Deutschland hält es eben anders mit der Religion. Das ist die erste schlichte Wahrheit, an die das Karlsruher Urteil erinnert. (…)
Quelle: ZEIT vom 06.12.2009
