Mehr Rechte für ledige Väter in Deutschland

3.12.2009

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Die Väter unehelicher Kinder könnten in Deutschland bald erheblich mehr Rechte bekommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab in einem weit beachteten Sorgerechtsstreit einem 45-Jährigen Mann aus Pulheim bei Köln Recht. Er hatte gegen die einschlägigen deutschen Gesetze geklagt. Derzeit können Väter ohne Trauschein das Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmt.



Die Straßburger Richter beriefen sich unter anderem auf das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Konkret beanstandeten sie, dass der Kläger nach deutschem Recht keine Chance auf eine gerichtliche Einzelfallprüfung hat. Die Richter sahen auch das Recht auf Familienleben verletzt. (…)

Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. (…)

Quelle: Abendblatt vom 03.12.2009


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