Wer bei einer Demonstration rechtswidrig und unzumutbar lange inhaftiert wurde, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 2853/08). Erfolg hatten damit zwei Aktivisten des Komitess für Grundrechte und Demokratie.
Das in Köln ansässige Komitee beobachtet bundesweit Demonstrationen und dokumentiert Polizeiübergriffe. Auch bei den Castor-Transporten im Herbst 2001 war das Komitee im Einsatz. Zwei der Beobachter, Helga Dieter und Ulrich Billerbeck, wurden jedoch von der Polizei festgenommen, angeblich zur Abwehr von Gefahren. Dabei saßen sie bei der Festnahme friedlich in ihrem Auto – drei Kilometer von der Bahnstrecke entfernt. Gemeinsam mit 70 anderen Personen wurden Dieter und Billerbeck zunächst auf einem Feld festgehalten, dann in einen Gefangenenbus und später in eine Turnhalle gebracht. Zeitweise wurde Billerbeck der Klobesuch verweigert. Erst zehn Stunden später wurden die Demo-Beobachter wieder freigelassen. (…)
Quelle: taz vom 02.12.2009

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